Schulverpflegung
Das Schulgesetz § 15 regelt die vorzuhaltenden Angebote im Ganztag und in der Betreuung. Hierzu wird in den Richtlinien des Landes und des Lahn-Dill-Kreises, wie auch im Qualitätsrahmen für die Profile der ganztägig arbeitenden Schulen ausformuliert, dass ein Essensangebot anzubieten ist. Der Schulträger stellt sicher, dass den Schüler/innen an allen Unterrichtstagen mit Nachmittagsangebot ein warmes Mittagessen angeboten wird. Das Verpflegungsangebot richtet sich an den bundesweiten Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für Schulverpflegung.
Alle Schulkantinen im Lahn-Dill-Kreis werden von ortsansässigen Caterern bewirtschaftet. Alle Schulen, die Betreuung über den Mittag hinaus anbieten sowie alle Ganztagsschulen im Kreis, die keine Mensa haben, werden ebenfalls mit warmem Mittagessen versorgt. Sie werden beliefert. Seit Sommer 2018 gibt es beim Lahn-Dill-Kreis erstmals eine Sachbearbeiterstelle „Essensversorgung an Schulen“ im Fachdienst Schulservice. Sie kümmert sich um die Optimierung der Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler im Lahn-Dill-Kreis, indem sie als Schnittstelle zwischen allen Akteuren fungiert. Schulen, Caterer, Betreuungsträger und Kreis arbeiten künftig noch enger zusammen, um eine Einheitlichkeit in der Schulverpflegung im gesamten Kreisgebiet zu etablieren. Hinzu kommt, dass gemeinsame Projekte mit dem Kreis-Gesundheitsamt, der Abteilung für den ländlichen Raum und weiteren Akteuren aus der Branche geplant und organisiert werden.