Schulbezirkssatzung

Auf welche Grundschule soll mein Kind gehen?

Das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises wird nach Maßgabe einer Satzung in Schulbezirke aufgeteilt. Für jede Grundschule bzw. jeden Grundschulstandort wird ein Schulbezirk gebildet. Die Einteilung in Schulbezirke regelt die verbindliche Zuteilung der im Bereich des Lahn-Dill-Kreises wohnhaften Schülerinnen und Schüler auf die für den Schulbesuch zuständige Grundschule. Maßgebend für die Zuordnung ist der Hauptwohnsitz der Schülerin oder des Schülers.

Welche Berufsschule ist zuständig?

Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Der Lahn-Dill-Kreis ist jedoch Träger mehrerer Berufsschulen. Die Schulbezirke werden nach Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen durch Satzung geregelt.

Kontakt

Schulabteilung

Sportparkstraße 24
35578 Wetzlar