Kreisschülervertretung

Die Kreisschülervertretung besteht aus jeweils zwei Vertreterinnen und Vertretern des Schülerrats der Schulen im Lahn-Dill-Kreis. Diese werden aus der Mitte der jeweiligen Schülerräte für die Dauer eines Schuljahres gewählt.

Mitglieder der Schülerräte sind die Klassensprecher/innen. Der Kreisschülerrat berät die Schülerräte und fördert deren Arbeit. Die Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises hört den Kreisschülerrat u.a. bei der Erstellung des Schulentwicklungsplanes an. Näheres ist in dem § 123 Hessisches Schulgesetz (HschG) geregelt.