Kreiselternbeirat
Der Kreiselternbeirat wird von Vertreterinnen und Vertretern der Schulelternbeiräte getrennt nach Schulformen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er berät die Schulelternbeiräte und fördert ihre Arbeit. Der Kreiselternbeirat wird zum Beispiel bei der Erstellung des Schulentwicklungsplans sowie vor der Neuerrichtung einer Versuchsschule angehört. Näheres ist in den §§ 114 und §§ 115 Hessisches Schulgesetz (HSchG) geregelt.