Schülerbetreuung

An mehr als 60 Schulen im Lahn-Dill-Kreis bestehen mittlerweile Betreuungsangebote; der Ausbau ist nahezu flächendeckend erfolgt. Diese Angebote werden in Zusammenarbeit des Lahn-Dill-Kreises als Schulträger mit einem Kooperationspartner organisiert; dies kann ein Elternverein, ein freier Träger oder die Standortkommune sein.

Gemeinsames Ziel ist es, eine Betreuung anzubieten, die sich nach den Bedürfnissen der Eltern und Kinder richtet. Sie als Eltern sollen Gewissheit haben, dass Ihr Kind in der Schule auch außerhalb des Unterrichts qualifiziert betreut wird.

Die Möglichkeit zur Teilnahme Ihres Kindes am Mittagessen sowie die Betreuung bei den Hausaufgaben und in den Schulferien tragen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Entsprechend unseren Richtlinien ermöglichen alle Betreuungsangebote eine Hausaufgabenbetreuung, an der Ihr Kind auf Wunsch teilnehmen kann. Ein vollwertiges und kindgerechtes warmes Essen wird allen Kindern angeboten, die länger als 14:00 Uhr in der Schule betreut werden. Die Öffnungszeiten an den einzelnen Schulstandorten richten sich nach der Nachfrage der Eltern und dauern mindestens bis 13:30 Uhr, längstens bis 17:00 Uhr.

Eine Übersicht über die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten sowie der Betreuung an Schulen im Lahn-Dill-Kreis finden Sie hier.

Ganztägig arbeitende Schulen sind ein maßgebliches Kriterium für unseren kinder- und familienfreundlichen Landkreis und bieten einen Beitrag zu verbesserten Bildungschancen.

Der Lahn-Dill-Kreis strebt die Entwicklung und den flächendeckenden Ausbau der Schulen mit Ganztagsangeboten und eine Optimierung der verlässlichen Schulkinderbetreuung an.

Die Verantwortung der ganztägigen Angebote tragen das Land Hessen und der Lahn-Dill-Kreis als Schulträger gemeinsam. Beide tragen zur personellen wie auch zur räumlichen und sächlichen Ausstattung dieser Schulen bei.

Die in das Landesprogramm aufgenommenen Schulen erhalten zur Sicherstellung der sächlichen Voraussetzungen jährlich zusätzliche Mittel durch den Schulträger. Für die Lehrerversorgung ist das Hessische Kultusministerium zuständig; anerkannten Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen werden zusätzliche Stellenressourcen zur Verfügung gestellt.

Ganztägig arbeitende Schulen bieten Schülerinnen und Schülern eine ergänzende Förderung und ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot. Die Einbeziehung außerschulischer Angebote, die Öffnung der Schule zur Gemeinde und die Kooperation mit dem Schulträger und Jugendhilfeträger können neue Lernorte erschließen, das Schulleben bereichern und das Angebot der Schulen erweitern.

Folgende Bedingungen müssen für die Anerkennung als ganztägig arbeitende Schule dauerhaft erfüllt werden:

  • das Angebot eines warmen Mittagessens
  • eine Hausaufgabenbetreuung
  • Ruhe-, Stillarbeits- und Aufenthaltsräume
  • eine Schulbibliothek oder eine Stadtteilbibliothek mit ausreichendem medialen Angebot
  • altersgemäße Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten
  • Förderunterricht und Wahlangebote im Sinne der Stundentafel
  • der Nachweis von Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie berufsvorbereitenden Angeboten vor und nach dem Unterricht.

Nach Inkrafttreten der neuen „ Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz“ am 13. April 2018 (nebst Anlage: Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen)“ wird unterschieden zwischen Schulen mit Ganztagsangeboten nach Profil 1, Profil 2 und Ganztagsschulen mit Profil 3. Die Profile beziehen sich auf acht Handlungsfelder, die den Qualitätsrahmen für die Ausgestaltung des ganztägigen Lernens bilden.

Hier finden Sie die Übersicht der Schulen mit Ganztagsangebot mit Profil 1, Profil 2 und Ganztagsschulen im Lahn-Dill-Kreis.

Bisher konnten die Schulen des Lahn-Dill-Kreises die Ganztagsbetreuung über 3 Profile sicherstellen. Ab Beginn des Schuljahres 2017/2018 hat sich der Landkreis für das Pilotprojekt „Pakt für den Nachmittag“ entschieden, welches die Entwicklung von Ganztagsangeboten im Bereich der Grundschulen verstärken und deren Ausbau unterstützen soll. Vereinbarungen über den Pakt werden zwischen dem Land Hessen und dem Schulträger geschlossen. Dabei sollen Ganztagsangebote für die jüngsten Schülerinnen und Schüler sowie in den Grundstufen der Förderschulen ausgebaut werden. Land und Landkreis übernehmen somit gemeinsam die Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Betreuungsangebot an hessischen Schulen. Das neue Angebot soll zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Dies ist auch selbst erklärtes Ziel des Lahn-Dill-Kreises.

Die Teilnahme der Kinder an dem Programm ist freiwillig, bedarf aber der vorherigen Anmeldung und ist anschließend verbindlich. Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen bieten fünf Tage die Woche ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot an. Die Rahmenzeiten liegen in der Regel zwischen 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, die individuelle Ausgestaltung des Programms übernimmt die Schule selbst. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie den Profilen der einzelnen Einrichtungen. Für das angebotene Programm im „Pakt für den Nachmittag“ gilt – ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms – der Qualitätsrahmen aus der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen.

Ab dem 01.08.2022 übernehmen wir als Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises die Abwicklung des Antragsverfahrens bei der Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch von schulischen Ganztags- oder Betreuungsangeboten im Lahn-Dill-Kreis.

Im Rahmen des Zuständigkeitswechsels vom Fachdienst Tagesbetreuung für Kinder zum Fachdienst Schulservice wird es gleichzeitig ein verändertes und vereinfachtes Verfahren geben, bei dem Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme künftig in digitaler Form bei uns einreichen.

Den Antrag finden Sie hier: https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LKLD&mode=cc&cc_key=KostenBetreuungsangebot

Sofern Sie technische oder inhaltliche Unterstützung bei der Abgabe des Antrages benötigen, setzen Sie sich mit uns gerne ausschließlich per E-Mail unter:  Kostenuebernahme-grundschulbetreuung@lahn-dill-kreis.de in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass eine Anspruchsberechtigung grundsätzlich dann gegeben ist, wenn eine pädagogische Stellungnahme seitens der Schule für Ihr Kind vorliegt und die Betreuungskosten nicht aus eigenen finanziellen Mitteln getragen werden können.

Kontakt

Schulabteilung

Sportparkstraße 24
35578 Wetzlar