Die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Gestattung regelt § 66 Hessisches Schulgesetz (HschG). Danach kann das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule in begründeten Ausnahmefällen gestatten, insbesondere wenn
Eine Gestattung ist erforderlich bei
Die Gestattungsanträge erhalten Sie in den Sekretariaten der Grundschulen bzw. der Berufsschulen, aber auch im Internet auf der Homepage des Staatlichen Schulamts (Themen A-Z --> Gestattung).
Claudia Weller
Schulservice
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